Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Rahmen des SGB XI sind Anpassungen und Umbauten im häuslichen Umfeld von Pflegebedürftigen, die dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern und die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern. Diese Maßnahmen können finanziell von den Pflegekassen unterstützt werden.

Hier sind einige Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

  1. Einbau von Treppenliftern
    Erleichtert den Zugang zu verschiedenen Stockwerken.
  2. Umbau des Badezimmers
    Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche.
  3. Türverbreiterungen
    Erleichtert den Zugang für Rollstuhlfahrer.
  4. Technische Hilfen im Haushalt
    Einbau von speziellen Möbeln oder Hilfsmitteln, die an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst sind.

Die Pflegekassen können Zuschüsse von bis zu 4.000,00 € pro Maßnahme gewähren. Ab Januar 2025 steigt dieser Beitrag auf 4180,00 € an.

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