Pflegeberatung nach
§ 7a SGB XI
Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist eine individuelle Beratung und Unterstützung für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Diese Beratung wird von Pflegeberatern oder Pflegeberaterinnen durchgeführt und umfasst die Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind2.
Die Hauptaufgaben der Pflegeberatung umfassen:
- Erfassung und Analyse des Hilfebedarfs
Systematische Erfassung des Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. - Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Erstellung eines Plans mit den erforderlichen Sozialleistungen und medizinischen sowie pflegerischen Hilfen. - Überwachung und Anpassung des Versorgungsplans
Überwachung der Durchführung des Plans und Anpassung bei veränderter Bedarfslage. - Information über Entlastungsleistungen
Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen.
Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend unterstützt werden und Zugang zu den notwendigen Hilfsangeboten haben. Diese Dienstleistung ist für Sie kostenfrei!
Benötigen Sie eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?
Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI biete ich Ihnen eine individuelle Beratung zur optimalen Gestaltung der Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Leistungen. Ich unterstütze Sie bei der Einschätzung des Pflegebedarfs, erläutere Ihre Ansprüche auf Pflegeleistungen und helfe Ihnen, die passenden Unterstützungsmaßnahmen zu beantragen, um die bestmögliche Versorgung für den Pflegebedürftigen sicherzustellen.
Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI biete ich ab April 2025 an!