Pflegeberatung
München Ost

Sandy Köpsel

Zertifizierte Pflegesachverständige | Pflegegutachterin

  • Pflegeberaterin nach § 37.3 und 45 SGB XI
  • Examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
  • Anerkannte neutrale Beratungsstelle nach § 37 Abs. 3, 4 und 7 SGB XI
  • Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI
  • Gutachterin Sozialgericht München
  • Gutachterin Medicproof
Sandy Köpsel - Pflegeberatung München Ost

Wenn jemand in Ihrer Familie oder dem nahen Umfeld pflegebedürftig wird, kann das zu einer sehr herausfordernden und nicht selten auch überfordernden Situation für alle Beteiligten werden.

Als unabhängige Pflegegutachterin und zertifizierte Pflegesachverständige unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Erfahrung in allen Belangen der ersten Beantragung eines Pflegegrades, eines Höherstufungsantrages oder auch im Widerspruchsfall. Auch im Rahmen der verpflichtenden Pflegeberatung nach § 37.3 bin ich gerne für die gesamte Dauer der bestehenden Pflegebedürftigkeit beratend an Ihrer Seite.

Mein Einsatzgebiet umfasst den gesamten Münchner Osten einschließlich der Umkreise Unterföhring, Ismaning, Erding, Isen, Ebersberg, Aying, Ober- und Unterhaching. Weitere Orte auf Anfrage.

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Leistungen

Unterstützung bei der
Antragsstellung

Erstantrag | Höherstufungsantrag | Hilfsmittel | Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Eine gezielte und professionelle Vorbereitung ist essentiell für die Anerkennung eines Pflegegrades!

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Gutachtenerstellung
Erstellung pflegefachlicher Stellungnahmen

Ich erstelle Gutachten und pflegefachliche Stellungnahmen für Privatpersonen, Leistungsträger, Versicherungen und Sozialgerichte.

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Begleitung im Widerspruchsverfahren
Verfassen der Widerspruchsbegründung

Eine zielgerichtete und detaillierte Widerspruchsbegründung ist entscheidend für den Erfolg des Einspruches, vor allem bei aktenlagiger Bearbeitung durch den Medizinischen Dienst.

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Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB

Viertel- und Halbjährlich verpflichtend für alle Pflegegeldempfänger mit den Pflegegraden 2 bis 5, freiwillig für Personen mit Anerkennung des Pflegegrades 1 (1/2 jährlich möglich). Kosten werden durch die Pflegeversicherung übernommen!

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Individualschulungen nach
§ 45 SGB XI

Kostenlose Schulungen für pflegende Angehörige. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln.

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Pflegeberatung nach
§ 7a SGB XI

Individuelle Beratung und Unterstützung für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen umfassend unterstützt werden und Zugang zu den notwendigen Hilfsangeboten haben

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Verbände & Mitgliedschaften